Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 8 Arbeitsunfall
Stand: 18.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/8#abs-1 (1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/8#abs-2 (2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/8#abs-3 (3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.
Wird zitiert von 1.531 Entscheidungen zu § 8 SGB VII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Bayern, 15.01.2024 – L 3 U 168/23Zitiert von 1
- BSG, 30.01.2020 – B 2 U 19/18 R(Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem Unfallversicherungsträger gem § 105 Abs 1 SGB 10 wegen Behandlungskosten - gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Rückweg zum Home-Office - Abholen des Kindes vom Kindergarten - häuslicher Bereich - dritter Ort - Auslegung - Analogie - Gleichbehandlung - Förderung der Familie)Zitiert von 32
- LSG NRW, 09.06.2006 – L 4 U 65/05
- LSG Bayern, 20.06.2024 – L 17 U 215/23
- SG Karlsruhe, 26.07.2006 – S 8 U 748/06
- SG Würzburg, 27.03.2023 – S 5 U 6/23
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 16.07.2026 – L 4 U 370/25Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Innenmeniskusriss - Treppensteigen unter Tragen einer Last - Belastung innerhalb physiologischer Grenzen - Erfordernis eines geeigneten Unfallmechanismus - Kein Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 08.06.2026 – L 4 U 134/25
- LSG NRW, 02.06.2026 – L 15 U 444/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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14.06.2021 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I 1762)
BGBl. 2021 I S. 1762
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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